Seniorendienste Bonn

Beratung - Begleitung - Betreuung

Anerkannt nach §45b Abs.1 Satz3 Nr.4 SGB XI

Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten

Erstgespräch bei Ihnen vor Ort, incl. Fahrtkosten (Pauschalpreis)                                                 Kostenfrei

Beratung, Begleitung, Betreuung , incl. Fahrtkosten                                                                            34,50 Euro/Std.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Bei Menschen ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, für genau umschriebene Beratungs,- Begleitungs- und Betreuungsleistungen, einen "Entlastungsbetrag" in Höhe von bis zu 125,- Euro monatlich pro Person über die jeweiligen Pflegekassen abzurechnen. Hierzu haben die Pflegekassen für Begleitungs-/Betreuungsdienste ein Stundenhonorar von 34,50 Euro zugrunde gelegt, die abgerechnet werden können. 

Zudem kann über die "Verhinderungspflege" oder die "Umwidmung von ungenutzten Pflegesachleistungsbezügen" ggf. eine Finanzierung oder Teilfinanzierung ermöglicht werden. 

Gerne berate ich Sie hierzu. 

Alternativ finden Sie die wesentlichen Informationen z.B. auch unter den folgenden Links

https://bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html

oder            

https://bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

 

Wichtig für Sie zu wissen: 

Dienstleistungen, die nicht in den jeweiligen Verordnungen beschrieben sind, müssen privat finanziert werden. 

Für Dienstleistungen, die privat finanziert werden müssen, kann ich individuelle Lösungen anbieten. 

 

 

Betreuungsvertrag

Soll eine Dienstleistung übernommen werden, wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag mit den vereinbarten Leistungen und Kosten angefertigt. Jede Dienstleistung wird dokumentiert und monatlich mit der Kostenaufstellung ausgehändigt.

 

Unstimmigkeiten

Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, die sich nicht persönlich klären lassen, können Sie sich an das 

 

  • Haus der Bonner Altenhilfe

Flemingstr. 2

53123 Bonn 

Tel.: 0228 776699

http://www.bonn.de/seniorenberatung 

 

  • Ihre jeweilige Pflegekasse 

 

oder an eine

 

  • Ombudsperson der Stadt Bonn wenden. 

(https://www.bonn.de/vv/produkte/ombudsstelle.php)

 

Kündigung

  • Der Betreuungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden. 

Weiterführende Informationen 

Interessante Links

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-demenz/krankheitsbild-und-verlauf.html

 

https://www.deutsche-alzheimer.de/

 

https://patienten-information.de/kurzinformationen/demenz

 

https://www.neuro-depesche.de/nachrichten/pflegeaufwand-bei-dementiellen-erkrankungen/